Erstgespräch: Sie buchen direkt online einen Termin für ein Erstgespräch. Beim Erstgespräch lernen wir uns kennen, sprechen über Ihre aktuellen Belastungen und über Behandlungsziele sowie Ihre Erwartungen. Sie entscheiden im Anschluss, ob Sie die Behandlung bei mir beginnen möchten und vereinbaren ggf. einen weiteren Termin. Die weiteren Termine können Sie ebenfalls online buchen. Die Termine finden wöchentlich oder nach individueller Vereinbarung statt.
Absageregelung: Kann ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden, bitte ich um Absage telefonisch oder per Email. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80% verrechnet.
Verschwiegenheitspflicht: Klinische Psychologinnen/Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologinnen/Gesundheitspsychologen) sowie ihre Hilfspersonen einschließlich Fachauszubildende sind gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Diese strenge berufsrechtlich normierte Verschwiegenheitspflicht über Geheimnisse gegenüber Dritten ist Grundlage für das besondere Vertrauensverhältnis in der Beziehungsarbeit zwischen den genannten Berufsangehörigen und den Patientinnen/Patienten bzw. Klientinnen/Klienten.
Eine Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht stellt die Selbst-oder Fremdgefährdung dar sowie das Vorliegen oder die Androhung einer gerichtlich strafbaren Handlung. In diesem Fall besteht eine Mitteilungs- bzw. Anzeigepflicht durch die Klinische Psychologinnen/den Klinische Psychologen.
Behandlungshonorar
Die Behandlung über Gesund aus der Krise von 0 bis 21 Jahre umfasst 15 kostenlose Termine. Bitte melden Sie sich vorab an unter: www.gesundausderkrise.at
Seit dem 1.1.2024 gilt die klinisch-psychologische Behandlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird seitdem von den österreichischen Krankenkassen bezuschusst. Voraussetzung dafür ist eine krankheitswertige Diagnose, die durch einen Arzt gestellt wird. Einen Teil der Kosten für jede Einheit bekommen Sie im Nachhinein von Ihrem Versicherungsträger zurück.
Die Zuschüsse betragen pro Einheit:
ÖGK: € 33,70
BVAEB: € 46,60
SVS: € 45
Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann vom Land Steiermark zusätzlich mit € 40 pro Einheit gefördert werden. Ich berate sie gerne.
Private Zusatzversicherungen übernehmen häufig ebenfalls einen Teil der Behandlungskosten. Bitte informieren Sie sich darüber direkt bei Ihrem Versicherungsträger.
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